Bodenordnung
Die Bodenordnung ermöglicht eine Neuordnung der Eigentumsverhältnisse an ländlichem Grundbesitz. Nach Planung und Realisierung der Projekte durch die Teilnehmergemeinschaft sichert die Bodenordnung den grundbuchmäßigen Vollzug der Grundstücksveränderungen und damit den nachhaltigen Bestand der mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Maßnahmen.
Im Berichtszeitraum 2018/2019 wurden in 241 Verfahren der Ländlichen Entwicklung rd. 11 660 ha landwirtschaftliche Nutzfläche neu geordnet.
Die Zusammenlegung von zersplittertem und ungünstig zugeschnittenem Grundbesitz zu größeren, wirtschaftlich zweckmäßig geformten Grundstücken trägt zu einer flächendeckenden und effizienten Landbewirtschaftung bei, da sie den Landwirten eine Bewirtschaftung mit leistungsfähigen Maschinen und Geräten ermöglicht. Dadurch werden die Betriebe im Wettbewerb und damit auch in ihrer Zukunftsfähigkeit gestärkt. Die Bodenordnung dient aber beispielsweise auch der Schaffung und Sicherung von Flächen für Landschaftspflege und Biodiversität, Verkehrsanlagen, Wasserrückhaltung oder der Ermöglichung von Entwicklungsmaßnahmen in den Dörfern.
Maßnahmen der Bodenordnung können je nach Umfang und Problemstellung durch
- ein Regelverfahren,
- ein Vereinfachtes Verfahren,
- ein Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren,
- ein Unternehmensverfahren oder
- einen Freiwilligen Landtausch
realisiert werden.
Ergänzendes Angebot ist der Freiwillige Nutzungstausch, mit dem zusätzlich die Zusammenlegung von Pachtflächen zu größeren Wirtschaftseinheiten ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse ermöglicht wird.
Landbereitstellung in der Ländlichen Entwicklung (in ha) – nach Verwendung der bereitgestellten Flächen
Jahr | Landwirtschaft (Aufstockung) | Naturschutz und Landschaftspflege | Infrastruktur Verkehr | Infrastruktur Sonstiges |
---|---|---|---|---|
2018 | 105 | 89 | 16 | 5 |
2019 | 82 | 183 | 36 | 9 |