http://www.agrarbericht-2020.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/ausgleichszulage.html

Ausgleichszulage

In den benachteiligten Gebieten erhalten Landwirte als Teilkompensation der natürlichen ungünstigen Standortbedingungen oder anderer spezifischer Produktionsnachteile eine Ausgleichszulage. Damit sollen die Fortführung der Landwirtschaft in diesen Gebieten sowie die flächendeckende Pflege und die Erhaltung der Kulturlandschaft nachhaltig gesichert werden.

Nach Art. 32 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 wurden die benachteiligten Gebiete in Bayern neu abgegrenzt. Diese Neuabgrenzung gilt seit dem Jahr 2019. Weitere Informationen zur Neuabgrenzung finden Sie hier.

Seit dem Jahr 2019 gilt auch ein neues Bezahlmodell, das unten näher erläutert wird.

Die Finanzierung der Ausgleichszulage erfolgt seit dem Jahr 2000 zu 50 % aus EU-Mitteln, zu 30 % aus Bundes- und zu 20 % aus Landesmitteln.

Ausgleichszulage 2018 nach Regierungsbezirken

GebietGeförderte BetriebeAnerkannte geförderte Fläche insgesamt (ha)Anerkannte geförderte Fläche (ha je Betrieb)Ø Förderbetrag (€/Antragsteller)
Oberbayern11.845258.18321,801.804
Niederbayern8.379135.05516,121.897
Oberpfalz11.017252.94822,961.997
Oberfranken7.882220.76328,012.084
Mittelfranken7.804183.04823,461.405
Unterfranken4.824136.52728,301.698
Schwaben8.421213.71825,381.877
Bayern60.1721.400.24323,271.839

Je nach Gebietskategorie richtete sich die Förderhöhe bis zum Jahr 2018

  • in der benachteiligten Agrarzone nach der Landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ) der Gemeinden bzw. Gemarkungen, in denen die Flächen des Betriebes lagen. Die Förderbeträge bewegten sich bei Grünland und Grünfutter zwischen 25 und 200 € je ha und bei sonstigen förderfähigen Flächen zwischen 25 und 100 € je ha.
  • im Berggebiet nach der durchschnittlichen Ertragsmesszahl (EMZ) der Gemarkung, in der die Flächen des Betriebes lagen. Die Förderbeträge lagen im Berggebiet für alle förderfähigen Flächen zwischen 42 und 200 € je ha, für anerkannte Almen/Alpen und Flächen über 1 000 Meter Höhe wurden 200 € je ha gewährt. Darüber hinaus wurde ein Aufschlag für die ersten 10 ha eines jeden Betriebes von 25 € je ha gezahlt.
  • in den kleinen Gebieten nach der durchschnittlichen EMZ der Gemarkung, in der die Flächen des Betriebes lagen. Die Förderbeträge bewegten sich zwischen 25 und 100 € je ha.

Bei Betrieben mit mehr als 100 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (LF) wurde die Zuwendung ab dem hundertsten Hektar um 25 % gekürzt.

Ausgleichszulage 2019 nach Regierungsbezirken

GebietGeförderte BetriebeAnerkannte geförderte Fläche insgesamt (ha)Anerkannte geförderte Fläche (ha je Betrieb)Ø Förderbetrag (€/Antragsteller)
Oberbayern15.484390.03825,191.509
Niederbayern8.756176.73920,181.344
Oberpfalz11.209351.93131,401.953
Oberfranken8.162287.29935,202.044
Mittelfranken8.416280.28233,301.349
Unterfranken6.276238.87738,061.678
Schwaben10.764307.00628,521.609
Bayern69.0672.032.17329,421.635

Seit dem Jahr 2019 ist die Höhe der Ausgleichszulage neben dem Grad der Benachteiligung auch von einem sogenannten Bewirtschaftungssystem abhängig und variiert zwischen 25 und 200 € je ha. Ein Ausschluss sogenannter Intensivkulturen (z. B. Weizen, Mais) von der Förderung ist aufgrund von EU-Vorgaben nicht mehr möglich. Dadurch erhöht sich die in Bayern insgesamt geförderte Fläche deutlich. Die Förderhöhe richtet sich nach dem gewichteten Mittel der Feldstücks-EMZ des Betriebes und beträgt in allen Gebietskategorien

  • im Bewirtschaftungssystem Dauergrünlandanteil ab 65 % der LF zwischen 50 und 200 € je ha,
  • im Bewirtschaftungssystem Dauergrünlandanteil unter 65 % der LF zwischen 25 und 100 € je ha und
  • bei anerkannte Almen/Alpen und Flächen über 1 000 Meter Höhe 200 € je ha.

Darüber hinaus werden ergänzende Zuschläge in Höhe von jeweils 50 €/ha für die Bewirtschaftung kleinstrukturierter Flächen (< 0,5 ha) sowie für Flächen mit einer Hangneigung von mehr als 20 % gewährt.

Bei Betrieben mit mehr als 75 ha LF wird die Zuwendung ab dem 75. ha wie folgt gekürzt:

  • bis zum 75. ha: keine Kürzung
  • über dem 75. ha bis zum 150. ha: 35 % Kürzung
  • über dem 150. ha bis zum 250. ha: 65 % Kürzung
  • über dem 250. ha: 100 % Kürzung.

Für Antragsteller mit Flächen in der historischen Agrarzone (bis zum Jahr 2018) wird eine Übergangszahlung (sogenannte „Phasing out“) gewährt. Die Zahlung beträgt in 2019 80 % und in 2020 40 % der Zahlungen, die sich auf Basis der AGZ-Richtlinie des Jahres 2018 errechnen.

Ausgleichszulage 2002 bis 2018 in Bayern

JahrBerggebiet1)Berggebiebe2)Benachteiligte Agrarzone1)Benachteiligte Agrarzone2)Insgesamt1)Insgesamt2)
20029.60926,1872.681102,8982.290129,07
20039.34528,2070.249116,4179.594144,61
20049.31528,4770.441113,2979.756141,76
20059.41429,0970.543114,0279.948143,11
20069.23129,0268.265109,5677.496138,58
20079.09725,2266.19287,9175.289113,13
20088.93624,7964.52287,6473.458112,43
20098.90224,6962.99486,7171.896111,40
20108.78224,7161.75285,9070.534111,41
20118.72024,5560.90385,7769.623110,31
20128.65224,5560.20485,7168.856110,26
20138.56124,4159.50784,7768.068109,18
20148.43424,3354.19384,0862.627108,41
20158.44227,5553.81683,6662.258111,21
20168.40027,4553.17383,6461.573111,09
20178.35626,4152.43983,8560.795110,26
20188.30526,3051.86784,3560.172110,65

1) Betriebe.

2) Mittel in Mio. €.

Ausgleichszulage ab 2019 in Bayern

JahrBerg-gebiet1)Berg-gebiet2)Naturbedingt benachteiligtes Gebiet1)Naturbedingt benachteiligtes Gebiet2)Spezifisches Gebiet1)Spezifisches Gebiet2)Insgesamt1)Insgesamt2)
201918.13240,4923.85643,4622.82525,6664.813109,61

1) Betriebe.

2) Mittel in Mio. €.

Nicht enthalten ist die Übergangszahlung des Jahres 2019 (3,32 Mio. € für 6 920 Antragsteller, s. o.).