Einkommenslage nach Fördergebieten
Hinweis:
Die benachteiligten Gebiete sind seit 1. Januar 2019 neu abgegrenzt. Für unten dargestellte Auswertung wurde noch die bis 31. Dezember 2018 gültige Gebietskulisse zugrunde gelegt.
Die Erhaltung der Landwirtschaft in den Berggebieten und sonstigen benachteiligten Agrarzone gehört zu den Kernanliegen bayerischer Agrarpolitik. Landwirte mit Betriebsstandorten in von Natur aus benachteiligten Regionen erbringen vielfältige Leistungen zum Gemeinwohl der Gesellschaft. Als Teilkompensation der ungünstigen Standortbedingungen und anderer spezifischer Produktionsnachteile erhalten die Landwirte in diesen Gebieten die Ausgleichszulage.
Die untersuchte Gesamtheit der Haupterwerbsbetriebe stammt zu 56 % aus der benachteiligten Agrarzone und zu 44 % aus nicht benachteiligten Gebieten.
Das Berggebiet (rd. 10 % der bayerischen Betriebe) lag mit seinen kleinstrukturierten Milchviehbetrieben beim Gewinn je Unternehmen im Mittel um 9 % unter dem Durchschnittswert aller Betriebe. Die Beihilfen der Betriebe aus diesem Gebiet entsprachen annähernd dem Gesamtdurchschnitt, obwohl diese Betriebe im Mittel um rd. 18 ha LF kleiner sind. Im Berggebiet hatten die Ausgleichszulage und die Zuwendungen für umweltgerechte Agrarerzeugung einen Anteil von 15 bzw. 29 % an den staatlichen Transferleistungen. Die EU-Direktzahlungen erreichten mit 13.433 € je Unternehmen einen Anteil von 46 % an den gesamten Beihilfen.
Zur sonstigen benachteiligten Agrarzone (rd. 46 % der bayerischen Betriebe) gehören der Jura, das nordbayerische Hügelland und der Keuper, die fränkischen Platten, Teile des voralpinen Hügellandes und die schlechteren Lagen im südlichen tertiären Hügelland. Diesem Fördergebiet sind auch große Teile der ostbayerischen Mittelgebirge sowie von Spessart und Rhön zuzurechnen. In den Betrieben der sonstigen benachteiligten Agrarzone lag der Gewinn geringfügig unter dem bayerischen Durchschnitt. In der sonstigen benachteiligten Agrarzone wirtschaften überdurchschnittlich viele Milchviehbetriebe. Die wichtigsten Fördermaßnahmen waren die EU-Direktzahlungen und die Prämien für eine umweltgerechte Agrarerzeugung.
Zum nicht benachteiligten Gebiet zählen die Gäugebiete, der nördliche Teil des Tertiären Hügellandes und die besseren Lagen des südlichen Tertiären Hügellandes sowie große Teile des Voralpinen Hügellandes. Im nicht benachteiligten Gebiet befinden sich 44 % der Haupterwerbsbetriebe. Diese Betriebsgruppe erhielt im Mittel Beihilfen von 25.744 € je Unternehmen. Damit lagen sie um 3.264 € unter dem Durchschnitt aller Betriebe. In dieser Betriebsgruppe hatten die EU-Direktzahlungen mit durchschnittlich 71 % aller Beihilfen die größte Bedeutung. An zweiter Stelle lagen die Zuwendungen für umweltgerechte Agrarerzeugung mit einem Anteil von 14 % an den Beihilfen.
Weitere Informationen zu den unternehmensbezogenen Beihilfen der Betriebe in den Fördergebieten enthalten die Tabellen.
Unternehmensbezogene Beihilfen der Haupterwerbsbetriebe nach Fördergebieten im Wirtschaftsjahr 2018/2019
Merkmal | Einheit | Gebietskategorie Berggebiet | Gebietskategorie Sonstige benachteiligte Agrarzone | Gebietskategorie Nicht benachteiligtes Gebiet | Gebietskategorie Insgesamt |
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Anteil an der Gesamtheit | % | 9,6 | 46,3 | 44,1 | 100 |
Betriebsgröße | ha LF | 42,81 | 65,25 | 60,54 | 60,41 |
Vergleichswert | €/ha LF | 535 | 493 | 756 | 611 |
Gewinn | €/Unternehmen | 49.839 | 53.811 | 57.373 | 54.696 |
Unternehmensertrag | €/Unternehmen | 191.018 | 270.671 | 321.232 | 282.867 |
Ausgleichszulage | €/Unternehmen | 4.427 | (3.284) | (162) | 2.010 |
Agrardieselerstattung | €/Unternehmen | (1.142) | (2.246) | 2.316 | 2.144 |
Zinszuschüsse | €/Unternehmen | (103) | (88) | (44) | 70 |
Investitionszuschüsse ohne Zinszuschüsse | €/Unternehmen | (481) | (723) | (648) | (652) |
Beihilfen pflanzliche Produktion | €/Unternehmen | 0 | 194 | 30 | (99) |
Zuschüsse Tierproduktion | €/Unternehmen | (986) | (171) | (186) | 266 |
EU-Direktzahlungen | €/Unternehmen | 13.433 | 19.573 | 18.393 | 18.289 |
Prämien für umweltgerechte Agrarerzeugung | €/Unternehmen | 8.307 | 5.774 | 3.535 | 5.048 |
Summe Beihilfen | €/Unternehmen | 28.961 | 32.578 | 25.744 | 29.009 |
Veränderung gegenüber 2017/2018 | % | –6,9 | 0,8 | 4,3 | 1,1 |
Beihilfen am Unternehmensertrag | % | 15,2 | 12,1 | 8,0 | 10,3 |
Beihilfen am Gewinn | % | 58,1 | 60,8 | 44,9 | 53,0 |