Dorf- und Betriebshilfe
Bei Ausfall des Betriebsleiters/der Betriebsleiterin oder mithelfender Familienangehöriger durch Krankheit, Unfall oder sonstige Notfälle kommen bäuerliche Familien schnell in schwierige, oft existenzbedrohende Situationen. Die fachgerechte Hilfe für soziale und betriebliche Notlagen sowie für Entlastungseinsätze durch haupt- und nebenberufliche Vertretungsdienste dient der Fortführung der Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaues und Weinbaues und wurde deshalb als förderfähige Maßnahme im Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz verankert.
Der Einsatz hauptberuflicher sozialversicherungspflichtiger Fachkräfte (hauptberufliche soziale Betriebs- und Haushaltshilfe) wird in Bayern durch die zuständigen Mitgliedsorganisationen des Verbandes der Dorf- und Betriebshilfsdienste in Bayern e. V. (Dachverband) organisiert und abgewickelt. Die Vermittlung nebenberuflicher Einsatzkräfte (nebenberufliche soziale Betriebshilfe) erfolgt durch die Maschinen- und Betriebshilfsringe und deren Dachorganisation, das Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V. (KBM).
Insgesamt wurden dem Dachverband vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Jahr 2019 Fördermittel in Höhe von rd. 2,07 Mio. € für die Förderung der hauptberuflichen sozialen Betriebs- und Haushaltshilfe sowie die Unterstützung der Ausbildung von Dorfhelferinnen und Dorfhelfern bewilligt. Dem KBM wurden für die Vermittlung der nebenberuflichen sozialen Betriebshilfe im Jahr 2019 rd. 1,05 Mio. € gewährt.