Bundesmittel
Der Bund stellt im Rahmen seiner Finanzierungskompetenz Mittel für die Agrarsozialpolitik bereit. Bedingt durch die seit 2013 bundesweit agierende Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) können seit dem Jahr 2013 keine Anteile für Bayern mehr ausgewiesen werden.
Bundesmittel für agrarsoziale Maßnahmen (in Mio. €)
Maßnahmen | 2017 | 2018 | 2019 |
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Bundesgebiet insgesamt | 3.917 | 3.921 | 3.999 |
Des Weiteren leistet der Bund über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) einen Beitrag zur Finanzierung von Agrarstruktur- und Umweltmaßnahmen. Die Fördermaßnahmen werden vom Bund und den Ländern im Verhältnis 60:40 (mit Ausnahme des Küstenschutzes) gemeinsam finanziert und innerhalb eines gemeinsam festgelegten Rahmenplanes vom Land eigenverantwortlich umgesetzt. In Bayern standen 2019 rd. 191 Mio. € und 2018 rd. 193 Mio. € Bundes- und Landesmittel in der GAK für die Finanzierung der verschiedenen Maßnahmen zur Verfügung (18,4 % des Bundesplafonds). Über die reguläre GAK hinaus standen für Bayern 2018 knapp 2 Mio. € und 2019 fast 28 Mio. € an Bundesmitteln aus dem Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ bereit.
Über die Agrarsozialpolitik und die GAK hinaus finanziert der Bund vor allem eine Reihe von Bundesforschungsinstituten, von deren Tätigkeiten auch Bayern profitiert sowie reine Bundesprogramme (z. B. Bundesprogramm ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft, BÖLN oder Bundesprogramm Ländliche Entwicklung, BULE) sowie die Agrardieselrückerstattung.