http://www.agrarbericht-2020.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/arbeitskraefte.html

Arbeitskräfte

Im Jahr 2016 waren rund 223 000 Personen in den landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigt, davon 72 000 vollbeschäftigt (40 oder mehr Arbeitsstunden je Woche für den landwirtschaftlichen Betrieb).
Bei den Einzelunternehmen liegt der Anteil der familienfremden Arbeitskräfte bei knapp 19 %. Während bei den Haupterwerbsbetrieben der Anteil an familienfremden Arbeitskräften 28 % beträgt, beläuft sich dieser bei den Nebenerwerbsbetrieben nur auf 8 % (vgl. Tabelle „Arbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns 2016“).

Arbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns 2016 (in Tausend)

Rechtsform der BetriebeInsgesamtdavon Betriebsinhaber und Familienangehörigedarunter Familienangehörigedavon ständige Arbeitskräfte1)davon Saisonarbeitskräfte
Insgesamt223,1161,977,223,837,4
Juristische Personen3,72)2)2,13)
Personengesellschaften19,62)2)13,66,0
Einzelunternehmen199,7161,977,28,029,8
dar. Haupterwerbsbetriebe113,282,041,96,225,0
Nebenerwerbsbetriebe86,579,935,31,84,9

1) Ständige Beschäftigte sind Personen, die in einem unbefristeten oder für mindestens sechs Monate abgeschlossenen Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen. Hierzu rechnen auch Verwandte der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers, die nicht auf dem Betrieb leben.

2) Die juristischen Personen und Personengesellschaften besitzen aufgrund ihrer Rechtsform keinen personifizierten Betriebsinhaber und auch keine Familienarbeitskräfte.

3) Keine Angabe, da Wert nicht sicher genug.

Die Zahl der insgesamt in der Landwirtschaft beschäftigten Personen reicht aufgrund des hohen Anteils von Teilbeschäftigten sowie einer gewissen Anzahl von nicht ständigen Arbeitskräften zur Beurteilung der in den Betrieben geleisteten Arbeit nicht aus. Deshalb wird als Maßstab für die geleistete Arbeit der Begriff Arbeitskräfteeinheiten (AK-Einheiten) herangezogen, wobei eine AK-Einheit der Arbeitsleistung einer vollbeschäftigten, voll leistungsfähigen Arbeitskraft entspricht (vgl. Tabelle „Arbeitskräfteeinheiten in landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns 2016“ sowie Tabelle 12).

Arbeitskräfteeinheiten in landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns 2016 (in Tausend AK-Einheiten)

Rechtsform der BetriebeArbeitsaufwand insgesamtdavon Betriebsinhaber und Familienangehörigedavon familienfremde ArbeitskräfteAK-Einheiten (Betrieb)AK-Einheiten (100 ha LF)
Insgesamt124,499,924,41,43,9
Juristische Personen2,01)2)2)7,8
Personengesellschaften12,01)12,02,33,1
Einzelunternehmen110,499,910,51,34,0
dar. Haupterwerbsbetriebe74,665,78,81,94,0
Nebenerwerbsbetriebe35,834,11,70,84,1

1) Die juristischen Personen und Personengesellschaften besitzen aufgrund ihrer Rechtsform keinen personifizierten Betriebsinhaber und auch keine Familienarbeitskräfte.

2) Keine Angabe, da Wert nicht sicher genug.

Der Beitrag der familienfremden Arbeitskräfte zum Arbeitsaufwand insgesamt beträgt bei den Nebenerwerbsbetrieben knapp 5 %, bei den Haupterwerbsbetrieben knapp 12 %. Bezogen auf alle landwirtschaftlichen Betriebe werden je 100 ha LF 3,9 AK-Einheiten eingesetzt. Der Arbeitskräftebesatz ist mit 2,9 AK-Einheiten je 100 ha LF im Bundesdurchschnitt deutlich geringer.

Quelle: LfStat, Agrarstrukturerhebung 2016