http://www.agrarbericht-2020.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/landwirtschaftliche-flaechennutzung.html

Landwirtschaftliche Flächennutzung

Die landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) betrug 2019 in Bayern rd. 3,1 Mio. ha. Rd. 65 % der LF in Bayern wird ackerbaulich genutzt; 35 % sind Dauergrünland. 1970 betrugen die vergleichbaren Werte 56 % für Ackerland und 42 % für Dauergrünland.

Der Rückgang des Dauergrünlandanteils hat nicht nur das Landschaftsbild verändert, sondern hat auch negative Auswirkungen auf die Biodiversität sowie auf den Zustand der Gewässer und die Erosionsgefährdung der landwirtschaftlich genutzten Flächen. Seit 2015 ist eine Umwandlung von Dauergrünland nur noch dann zulässig, wenn dies zuvor vom zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten genehmigt wurde. Davon ausgenommen sind Kleinerzeuger und Ökobetriebe. Die Entwicklung bis zum Jahr 2019 zeigt eine Stabilisierung des Dauergrünlandanteils.

Regional weichen die Acker- und Grünlandanteile erheblich von den Durchschnittswerten ab. So wird die LF im Süden von Schwaben und Oberbayern fast zu 100 % als Dauergrünland genutzt, während in Nordbayern aufgrund der deutlich geringeren Niederschläge Regionen vorzufinden sind, die fast ausschließlich ackerbaulich bewirtschaftet werden, vgl. Karte. Niedrige Grünlandanteile sind aufgrund ihrer hervorragenden ackerbaulichen Nutzungsmöglichkeiten auch in den Gäulagen zu finden.

Entwicklung der landwirtschaftlich genutzten Fläche in 1.000 ha

JahrLandwirtschaftlich genutzte Fläche (LF)Darunter AckerflächeDarunter Dauergrünland
19793.538,802.009,901.408,90
19873.443,602.091,001.326,50
19953.394,602.148,201.226,20
20031)3.269,102.104,501.147,40
20053.248,202.087,001.145,90
20073.220,902.079,101.127,70
20112)3.143,302.063,301.065,50
20133)3.136,202.065,601.057,00
20154)3.153,602.067,701.071,20
20174)3.127,702.056,801.058,00
20194)3.105,202.011,901.079,30

Quelle: LfStat

1) Erhebungsänderung – untere betriebliche Erfassungsgrenze wurde seit 1999 von 1 ha auf 2 ha LF angehoben.

2) Erhebungsänderung – untere betriebliche Erfassungsgrenze wurde 2010 auf 5 ha LF angehoben.

3) Agrarstrukturerhebung 2013.

4) Bodennutzungshaupterhebung.

Hauptnutzungs- und Kulturarten der landwirtschaftlich genutzten Fläche 2019 (3,105 Mio. ha) – Schaubild 19 in höherer Auflösung