http://www.agrarbericht-2020.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/landesmittel.html

Landesmittel

Die Gesamtausgaben für Agrarförderung belaufen sich ohne EU-Direktzahlungen im Jahr 2019 auf 1,42 Mrd. €. In dieser Gesamtsumme sind auch Mittel enthalten, die dem Freistaat Bayern teilweise vom Bund im Rahmen der GAK (60 % Bundesanteil) bzw. der EU (ELER, EGFL) erstattet werden. Die reinen Landesmittel betragen rd. 1,07 Mrd. €.

Die Gesamtausgaben (Einzelplan 08) in Bayern verteilten sich im Jahr 2019 auf folgende Bereiche:

  • 51,2 % Fördermaßnahmen
  • 17,2 % Bildung, Beratung und Verwaltung
  • 9,8 % Forschung, Landesanstalten
  • 21,9 % Sonstiges (u. a. Ruhegehälter, Beihilfe in Krankheitsfällen).

Bayerisches Bergbauernprogramm (BBP)

Almen und Alpen sind ein wesentlicher Teil der bergbäuerlichen Kulturlandschaft. Sie sind nicht nur notwendige Produktionsstätten für die Landwirtschaft, sondern haben auch eine landeskulturelle und gesamtwirtschaftliche Bedeutung, insbesondere für den Tourismus. Sie tragen ferner maßgeblich zum Erhalt der Biodiversität im Alpenraum bei.

Mit der Förderung von investiven Maßnahmen und Maßnahmen zur Freihaltung von Weideflächen im Bereich der Weide-, Alm- und Alpwirtschaft soll die Bewirtschaftung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Flächen erleichtert bzw. gesichert werden, vgl. Alm- und Alpwirtschaft.

Bayerisches Bergbauernprogramm

JahrMio. €
20171,8
20182,3
20193,8

Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)

Die wesentlichen Ziele dieses Investitionsförderprogramms sind die Verbesserung der Haltungsbedingungen von Nutztieren, die Unterstützung der Eiweißinitiative, die Verbesserung der Versorgung mit einheimischem Saat- und Pflanzgut, die Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Obst-, Garten-, Wein- und Sonderkulturbau sowie die Aufrechterhaltung einer möglichst flächendeckenden Landwirtschaft im Berggebiet und in Steillagen des Weinbaus, vgl. Sonderprogramm Landwirtschaft.

Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)

Mit dem im Herbst 2018 aufgelegten Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft Digital fördert der Freistaat Bayern Investitionen im digitalen Bereich, die vor allem das betriebliche Management optimieren, die Umweltverträglichkeit verbessern, das Tierwohl steigern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Der Digitalbonus Agrar (Teil A) unterstützt die Anschaffung betrieblicher Agrarsoftware. In den Programmteilen B bis D werden Anschaffungen von Sensortechnologie zur Düngung bzw. zur Steigerung des Tierwohls und der Gesundheitsüberwachung gefördert. Außerdem werden Investitionen in digitale Hack- und Pflanzenschutztechniken zur Reduzierung des chemischen Pflanzenschutzmitteleinsatzes bezuschusst. vgl. Sonderprogramm Landwirtschaft Digital.

Förderung der Tier- und Pflanzenzucht

Um den Anforderungen nach leistungsfähigen und robusten Tieren sowie nach ertragreichen und resistenten Pflanzen gerecht zu werden, unterstützt der Freistaat Bayern züchterische Maßnahmen zur Steigerung der Gesundheit und Robustheit und verbessert damit auch die Produktivität und Qualität. Es werden auch übergreifende Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens landwirtschaftlicher Nutztiere sowie zur Sicherung und Verbesserung der Wertigkeit der vom Tier stammenden Lebensmittel gefördert. Bayern verfolgt hiermit ein zukunftsweisendes Konzept für eine integrierte Tiergesundheits- und Lebensmittelsicherheitspolitik gemäß der Tiergesundheitsstrategie der EU: „Vorbeugen ist besser als Heilen“.

Im Bereich der Tierzucht wurden Züchtervereinigungen und Zuchtmaßnahmen in den Jahren 2018 und 2019 mit insgesamt rd. 1,2 Mio. € gefördert. Darüber hinaus wird aus züchterischen und landeskulturellen Gründen der Erhalt gefährdeter einheimischer Nutztierrassen, z. B. das Pinzgauer Rind oder das Leutstettener Pferd, unterstützt. Für diese Maßnahmen wurden in den Jahren 2018 und 2019 rd. 1,6 Mio. € Fördermittel zur Verfügung gestellt.

Förderung der Tier- und Pflanzenzucht (in Mio. €)

JahrInsgesamtdarunter Globalmaßnahmen für Tiergesundheit
20176,23,6
20187,63,6
20197,34,0

Verbesserung der Vermarktung bayerischer Agrarprodukte

Die alp Bayern (Agentur für Lebensmittel-Produkte aus Bayern) trägt dazu bei, die Wertschätzung für die „Marke Bayern“ auf allen Marktstufen zu verbessern und in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft die entsprechenden organisatorischen Strukturen zu schaffen, um den Absatz bayerischer Agrarprodukte und Lebensmittel im In- und Ausland weiter auszubauen, vgl. Markterschließung.

Die Förderung von Kontrollen und Zertifizierungen im Rahmen von Qualitäts- und Herkunftssicherungsprogrammen leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsposition der überwiegend kleinstrukturierten landwirtschaftlichen Betriebe und trägt außerdem dem Wunsch der Verbraucher nach Transparenz und Regionalität Rechnung.

Verbesserung der Vermarktung bayerischer Agrarprodukte (Mio. €)

JahrAbsatzförderung, MarkenprogrammFörderung der Vermarktung regionaler und ökologischer Produkte1)Qualitäts- und Herkunftssicherungsprogramme
20175,90,61,3
20185,50,90,7
20196,41,30,3

1) Einschließlich Bundesmittel (GAK-finanzierte Maßnahme).

Verarbeitung und Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse (VuVregio/VuVöko-Programm)

Ziel der bayerischen Agrarpolitik ist es, den ländlichen Raum als eigenständigen und vielfältig ausgeformten Lebensraum zu stärken. Das VuVregio-Programm fördert Maßnahmen/Vorhaben mittlerer und kleiner regionaler Betriebe in den der landwirtschaftlichen Erzeugung nachgelagerten Bereichen, die der Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung regionaler und ökologischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie regionaler Kreisläufe dienen. Gefördert werden können u. a. Investitionen wie etwa Verarbeitungs- und Kühlräume sowie Verarbeitungsgeräte mit bis zu 20 % der Kosten, maximal 50.000 €. Bei Investitionen, die ausschließlich der Verarbeitung und Vermarktung von ökologischen Erzeugnissen dienen sind bis zu einer Obergrenze von 250.000 € 30 % Zuschuss möglich, um der wachsenden Nachfrage nach heimischen Bio-Lebensmitteln Rechnung zu tragen. Verarbeiter und Vermarkter von anerkannten regionalen Premiumprodukten können seit 2017 eine Förderung von bis zu 25 % erhalten.

Im Berichtszeitraum wurden über den Programmteil VuVregio für 43 Vorhaben – darunter zwei mit Premiumprodukten – Zuschüsse in Höhe von rd. 0,47 Mio. € und über den Programmteil VuVöko für vier Vorhaben Zuschüsse in Höhe von rd. 0,14 Mio. € bewilligt.

Erzeugung nachwachsender Rohstoffe und Anbau von alternativen Energiepflanzen

Für Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben zur Erzeugung nachwachsender Rohstoffe und den Anbau von alternativen Energiepflanzen, die auch dem Klimaschutz dienen, wurden in den Jahren 2018 und 2019 Projektzustimmungen in Höhe von rd. 6,9 Mio. € erteilt, vgl. Nachwachsende Rohstoffe.

Berufliche Aus- und Fortbildung

Eine gute Betriebsleiterqualifikation zählt heute zu den wichtigsten betrieblichen Erfolgsfaktoren. Für die staatlichen land- und forstwirtschaftlichen sowie hauswirtschaftlichen Fachschulen und Fachakademien besteht Gebühren- und Schulgeldfreiheit. Bei überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen können das von privaten Einrichtungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts erhobene Lehrgangsentgelt, die Fahrtkosten sowie 70 % der notwendigen Kosten für Unterkunft und Verpflegung erstattet werden, vgl. Aus- und Fortbildung.

Mittel für die Aus- und Fortbildung sowie für einschlägige außerstaatliche Einrichtungen und Organisationen (in Tsd. €)

Maßnahmen201720182019
Förderung der Aus- und Fortbildung7.0047.3217.871
Förderung der Bildungszentren Ländlicher Raum und der Landjugendorganisationen1.7911.5371.433
Förderung von Baumaßnahmen für agrar- und forstwirtschaftliche Bildungsstätten1.9212.7953.337
Insgesamt10.71611.65312.641

Konzept Ernährung in Bayern

Dieses Konzept setzt zwei Schwerpunkte: die Ernährungsbildung und die Gemeinschaftsverpflegung. Für die Umsetzung des Konzeptes Ernährung sind bayernweit an jedem der 47 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) Ansprechpartner benannt und acht Fachzentren für Ernährung/Gemeinschaftsverpflegung eingerichtet. Diese sind zentrale Anlaufstelle für Verbände und Gesellschaft, bauen Netzwerke auf, organisieren Projekte, führen Schulungen für Multiplikatoren durch und sorgen für die Bündelung der Angebote. Aufgabe der Fachzentren ist die Optimierung der Verpflegung in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Senioreneinrichtungen und Betriebsrestaurants.

Zusätzlich zum Einsatz des Personals innerhalb der Landwirtschaftsverwaltung stellte der Freistaat Bayern im Jahr 2018 für die Umsetzung der bayerischen Ernährungspolitik insgesamt Haushaltsmittel von rd. 5,1 Mio. € zur Verfügung. Im Jahr 2019 standen Mittel in gleicher Höhe bereit. vgl. Ernährung.

Forschung, Bildung, Beratung und Verwaltung

Für die Inanspruchnahme der staatlichen land- und forstwirtschaftlichen Beratung werden in Bayern keine Gebühren und Auslagen erhoben.

Die Beratungsleistungen der anerkannten nichtstaatlichen Anbieter (Verbundpartner) werden mit 5,5 Mio. € gefördert. Verbundpartner in der Beratung sind das LKV, das LKP, das KBM, die BBV – Landsiedlung, die Fink Reitanlagen GmbH, die Buchstelle des BBV und die Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst GmbH (LBD). Das LKV erhält für Beratungsleistungen jährlich rd. 3,5 Mio. € Fördermittel, das LKP 1,7 Mio. €, das KBM rd. 80.000 €, die BBV-Landsiedlung rd. 140.000 € und die restlichen drei Unternehmen zusammen rd. 50.000 €.

Die Kosten für die gesamte Verwaltung einschließlich aller nachgeordneten Behörden sowie Bildung und Beratung in den Bereichen Landwirtschaft, Ländliche Entwicklung und Forst und für praxisorientierte Forschungsprojekte betrugen im Jahr 2019 rd. 691,5 Mio. €.

Forschung, Bildung, Beratung und Verwaltung

JahrMio. €
2017646,3
2018670,3
2019691,5

Förderung der Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft sowie sonstiger Zusammenschlüsse

Zu den Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft nach dem BayAgrarWiG zählen LKP, LKV, KBM, sowie die Mitgliedsorganisationen des Verbands der Dorf- und Betriebshilfsdienste. LKV und LKP sind anerkannte Vereinigungen, denen der Freistaat Bayern nach Vorgabe des BayAgrarWiG für übertragene Aufgaben eine angemessene Erstattung nach Pauschalsätzen (Projektförderung) gewährt. Weitere Maßnahmen werden bei LKV und KBM nach Maßgabe des BayAgrarWiG gefördert. Mit dem Tiergesundheitsdienst Bayern e. V. (TGD) hat der Freistaat Bayern einen Rahmenvertrag über fünf Jahre zur Durchführung von Globalmaßnahmen im Hinblick auf Erhaltung und Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens landwirtschaftlicher Nutztiere geschlossen.

Insgesamt erhielten die landwirtschaftlichen Selbsthilfeeinrichtungen und sonstigen Zusammenschlüsse im Jahr 2019 fast 35 Mio. € an Kostenerstattungen bzw. Fördermitteln.

Haushaltsmittel für Selbsthilfeeinrichtungen und sonstige Zusammenschlüsse (in Tsd. €)

Einrichtung201720182019
Erstattung von Aufwendungen für Leistungs- und Qualitätsprüfungen nach dem Tierzuchtgesetz (Landeskuratorium für tierische Veredelung)15.19712.69817.785
Erstattung von Aufwendungen für übertragenen Aufgaben nach Art. 6 Abs. 2 BayAgrarWiG 1. – 5. Tiret (Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung LKP)944952912
Aufwendungen des LKP für Projekte bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)476505474
Zuschüsse zur Förderung der Qualitätsproduktion im pflanzlichen Bereich (LKP)1.4271.5161.421
Zuschüsse für die produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Verbundberatung5.4455.4285.000
Zuschüsse zur Ausbildung und zum Einsatz von Dorfhelferinnen und Betriebshelfern (Landeskuratorium für Dorfhelferinnen und Betriebshelfer/Melkeraushilfsdienst)3.1182.6843.146
Förderung der Betriebshilfe und des überbetrieblichen Maschineneinsatzes (Kuratorium Bayer. Maschinen- und Betriebshilfsringe)2.0001.9201.985
Tiergesundheitsdienst Bayern e. V. (TGD)3.6033.6254.030
Insgesamt32.20929.32834.754

Schadensausgleichsprogramme

Für landwirtschaftliche Betriebe, die von der lang anhaltenden Trockenheit im Jahr 2018 besonders stark betroffen waren, gab es zwei Hilfsprogramme: Das „Bayerische Hilfsprogramm Grundfutterzukauf Dürre 2018“ für Futterbaubetriebe und ein von Bund und Ländern zu gleichen Teilen finanziertes Hilfsprogramm für existenzgefährdete Betriebe. Dieses Programm stand grundsätzlich allen landwirtschaftlichen Betrieben offen. vgl. Schadensausgleichsprogramme.

Forstwirtschaft

Die Selbsthilfeeinrichtungen der Forstwirtschaft erhalten Zuschüsse für Projekte sowie für überbetriebliche Investitionen, z. B. Maschinen und Geräte für forstliche Betriebsarbeiten und Anlagen zur energetischen Verwertung von Waldholz. In den Jahren 2018 und 2019 wurden die Zusammenschlüsse mit rd. 12,6 Mio. € gefördert.

Für besondere Gemeinwohlleistungen im Staatswald, z. B. Schutzwaldpflege und -sanierung, Rad- und Wanderwege, Erholungs- und Naturschutzprojekte sowie für das Sonderprogramm „Der Wald blüht auf“ wurden im Berichtszeitraum rd. 19 Mio. € verausgabt.