http://www.agrarbericht-2020.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/alm-und-alpwirtschaft.html

Alm- und Alpwirtschaft (Berglandwirtschaft)

Die Alpenregion Bayerns ist wesentlich durch das abwechslungsreiche Nutzungsmosaik aus Talflächen, Almen und Alpen sowie Bergwäldern geprägt. Die rd. 10 000 bayerischen Bergbauernbetriebe bewirtschaften ca. 270 000 ha offene, abwechslungsreiche und einmalige Landschaften im Berggebiet.
Die Bergbauern erhalten und gestalten maßgeblich das Berggebiet als wertvollen Lebens- und Wirtschaftsraum, als Natur- und Erholungsraum und nicht zuletzt als Kulturraum. Einheimische und Urlauber gleichermaßen nutzen die Bergregionen deshalb für die Zwecke Wohnen, Freizeit und Urlaub. Jährlich besuchen Millionen Urlauber und Erholungssuchende die Alpenregion und sichern dadurch Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Alpenraum. Gleichzeitig werden durch die Bewirtschaftung der Berggebiete einmalige Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen geschaffen und gesichert. Eine nachhaltige, intakte Berglandwirtschaft ist damit auch ein unverzichtbarer Garant für Biodiversität im Alpenraum.
Die Erhaltung der Bergland- und Almwirtschaft gehört deshalb zu den Kernanliegen bayerischer Agrarpolitik. Zentraler Bestandteil dieser Politik ist u. a. eine zukunftsorientierte und kontinuierliche Weiterentwicklung der spezifischen Förder- und Unterstützungsmaßnahmen.

Mit dem Bayerischen Bergbauernprogramm (BBP) werden spezifische Maßnahmen für die Berglandwirtschaft gefördert. Darin werden im Einklang mit der Natur stehende „Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen“ auf Alm- und Alpflächen mit jährlich 200.000 € gefördert. Zielsetzung ist die Freihaltung von Weideflächen z. B. von natürlichem Holzaufwuchs (schwenden) und Verunkrautung sowie die Beseitigung von Schäden durch Lawinenabgänge/Vermurung und die Entsteinung (Maßnahme 2.1).

Investive Maßnahmen im Bereich der Weide-, Alm- und Alpwirtschaft werden mit jährlich rd. 1,7 Mio. € gefördert. Damit werden Bewirtschaftung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Flächen gewährleistet (Maßnahmen 2.2 bis 2.5).

Darüber hinaus wurden im Kalenderjahr 2018 folgende Fördervolumina im Berggebiet bzw. für Almen und Alpen gewährt:

  • Ausgleichszulage: 26,7 Mio. € (davon für Almen/Alpen und für Flächen über 1 000 Meter ca. 8,3 Mio. €)
  • KULAP-Maßnahmen: 41 Mio. € (davon für Almen/Alpen ca. 3,7 Mio. €)
  • Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP/EA): rd. 1,2 Mio. € für Alm- und Alpflächen
  • EU-Direktzahlungen: 60,7 Mio. € (davon für Almen/Alpen ca. 12,1 Mio. €).

Für die Aus- und Fortbildung der Bergbauern sind insgesamt vier Alm- und Alpakademien an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) in Holzkirchen, Traunstein, Weilheim (Eschenlohe) und Kempten eingerichtet. Zwei Fachzentren für Alm-/Alpwirtschaft an den ÄELF Holzkirchen und Kempten stehen für eine kompetente Beratung der Bergbauern zur Verfügung.

Der Viehbestoß auf den rd. 1 400 bayerischen Almen und Alpen ist im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum leicht rückläufig. Insgesamt wurden im Jahr 2018 auf den rd. 40 000 ha Lichtweideflächen ca. 53 000 Rinder, davon 3 200 Kühe, 4 300 Schafe und Ziegen sowie 750 Pferde gesömmert bzw. geälpt.