http://www.agrarbericht-2020.bayern.de/landwirtschaft-laendliche-entwicklung/kontrolle-im-oekologischen-landbau.html

Kontrolle im ökologischen Landbau

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist in Bayern die für den Vollzug der EG-Öko-Verordnung verantwortliche Kontrollbehörde.

In Deutschland erfolgt die Kontrolle aller Unternehmen, die Öko-Lebensmittel und Öko-Futtermittel erzeugen, aufbereiten, importieren oder lagern, durch anerkannte private Kontrollstellen. Diese führen in allen gemeldeten Unternehmen mindestens einmal pro Jahr eine Kontrolle durch. 20 % der Unternehmen werden nach Risikoeinschätzung ein zweites Mal im Jahr kontrolliert. Insgesamt waren im Berichtszeitraum in Bayern 14 private Kontrollstellen zugelassen, denen durch Beleihung diese hoheitlichen Aufgaben übertragen wurden. Die Kontrollstellen werden von der LfL hinsichtlich ihres Kontroll- und Sanktionsverhaltens geprüft.

Die anerkannten privaten Kontrollstellen beschäftigen insgesamt 569 Kontrolleure. Die Zulassung der Kontrolleure wird zentral von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vorgenommen. Auch die Kontrolleure werden staatlicherseits kontinuierlich überprüft.

Erzeuger, Verarbeitungs- und Einfuhrunternehmen, die sich dem Kontrollsystem der EG-Öko-Verordnung unterstellt haben (bis 31. Dezember 1999 nur Erzeuger, Verarbeiter und Einführer pflanzlicher Produkte)

ZeitraumAABBBCCABCEHInsgesamt
19921.017761811.274
20003.067210526621433.882
20054.27155797610925457296.028
20105.7636701.910191604685149.180
20156.6068442.21523362107370410.747
20167.6518782.38724065107475612.061
20178.2038832.3702316977182212656
20188.8969682.4512486777287313.582

A = landwirtschaftliche Betriebe, AB/BC/ABC = Mischbetriebe, B = Be- und Verarbeitungsbetriebe, C = Einführer aus Drittländern, E = Futtermittelhersteller, H = Handelsbetriebe.

Jeweils der Stand am 31.12. des Jahres.

Seit dem 1. Januar 2016 werden Importe von Ökoprodukten aus Russland, Ukraine und Kasachstan verstärkt überwacht. Die EU-Kommission hat inzwischen ihre Leitlinien zu ergänzenden Kontrollen von Importen aus den oben genannten Drittländern auf China ausgedehnt. Die Kontrollen beziehen sich auf Getreide und deren Nachprodukte, auf Ölsaaten und Futtermittel aus der Verarbeitung von Lebensmitteln, sowie auf Gojibeeren. Jede Einfuhr der genannten Lebens- bzw. Futtermittel aus diesen Ländern muss bei der Verzollung beprobt werden und kann erst nach Vorlage einer negativen Analyse für die Öko-Vermarktung in den EU-Mitgliedstaaten von der zuständigen Behörde freigegeben werden.

Die Einführung von TRACES (Trade Control and Expert System) durch die EU-Kommission für den Import von ökologischen Erzeugnissen lässt nun auch Auswertungen von Art und Menge der importierten ökologischen Lebens- und Futtermittel zu. Damit verbessert sich die Information von aus Drittländern importierten Öko-Produkten im Hinblick auf Herkunftsland, Art und Menge der Produkte.