http://www.agrarbericht-2020.bayern.de/organisation-personal/laendliche-entwicklung.html
Ländliche Entwicklung
Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung trägt zur Zukunftssicherung der ländlichen Räume in Bayern bei, insbesondere
- zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, zur Sicherung einer flächendeckenden nachhaltigen Landbewirtschaftung und zur Unterstützung anderer Wirtschaftsbereiche,
- zur eigentums-, sozial- und naturverträglichen Umsetzung öffentlicher und im Interesse der Landesentwicklung gebotener Großbau- und Infrastrukturmaßnahmen sowie für Entwicklungsvorhaben anderer Planungsträger,
- zu einer zukunftsorientierten Dorf- und Gemeindeentwicklung sowie zu einer gemeindeübergreifenden Integrierten Ländlichen Entwicklung,
- zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcen und
- zur Reduktion des Flächenverbrauchs durch verstärkte Innenentwicklung und kommunale Zusammenarbeit.
Hierzu nehmen die sieben Ämter für Ländliche Entwicklung (ÄLE), deren Dienstgebiete den sieben Regierungsbezirken entsprechen, folgende Aufgaben wahr:
- Die ÄLE sind in ihrem Dienstgebiet zuständig für die Vorbereitung, Leitung und Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG),
- sie üben bis zum Abschluss der Verfahren die Aufsicht über die Teilnehmergemeinschaften aus,
- sie bewirtschaften die zugewiesenen Haushaltsmittel zur Förderung der Ländlichen Entwicklung und bewilligen die Zuwendungen,
- in den Verfahren nach dem FlurbG sind sie Planfeststellungsbehörden für den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen,
- sie sind Widerspruchsbehörden für Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte,
- außerhalb von Verfahren nach dem FlurbG sind die ÄLE zuständig für Maßnahmen der Dorferneuerung und für den Wirtschaftswegebau (mit Ausnahme des forstlichen Wegebaus),
- den ÄLE obliegen Förderung, Begleitung und Umsetzung von Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepten.
Stellenplan 2020 der Verwaltung für Ländliche Entwicklung
Beschäftigtengruppe | Stellen1) |
---|---|
Beamte | 874,57 |
Arbeitnehmer | 265,30 |
Insgesamt | 1.139,87 |